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Corona-Schutzschild für Gründer & Unternehmen

Alle Informationen zum Corona-Schutzschild für Unternehmen & Gründer

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, haben Bund und Länder die Corona-Soforthilfe für Unternehmen und Existenzgründer beschlossen. Diese staatlichen Fördermöglichkeiten haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst.

Soforthilfezuschüsse

Bund und Länder bieten Gründern und Unternehmen bis zu € 50.000,- Liquiditätshilfe für Betriebsausgaben. Diese werden auf Antrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Dadurch soll verhindert werden, dass viele Kleinbetriebe und Soloselbständige ohne die Liquiditätshilfe Ihre Mieten und sonstigen laufenden Kosten nicht Zahlen können und ihre Firmen wegen der Corona-Krise schließen müssen.

Personalkostenerstattung

Arbeitgebern werden bis zu 67% des Nettolohns ihrer Arbeitnehmer erstattet. Darüber hinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter zu 100% der erstattet. Diese staatliche Hilfe für Personalkosten gab es bereits vor dem Corona-Schutzschild für Unternehmen und Gründer. Allerdings ist das Kurzarbeitgeld im Rahmen der Corona-Soforthilfe vereinfacht worden.

Lebenshaltungskosten

Jeder Kleinstbetrieb und Soloselbständige erhält auf Antrag ALGII-Leistungen bzw. Grundsicherung, auch wenn Vermögen vorhanden ist. Die Vermögensprüfung wird ausgesetzt und es werden die üblichen Regelsätze sowie Miet- und Heizkosten gezahlt. Kleine Unternehmen müssen wegen der Corona-Krise Ihre Selbständigkeit nicht aufgeben und sind so abgesichert.

Förderkredite

Alle Selbständige, Existenzgründer und Unternehmen die durch die Corona-Krise wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, können unbegrenzte Förderkredite der KfW oder Landesbanken zur Verfügung. Auch bei fehlendem Eigenkapital und ohne Sicherheiten können KfW-Kredite und Förderdarlehn der Landesbanken in Anspruch genommen werden. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten). Die Förderkredite dienen als weitere Liquiditätshilfe, es sind jedoch diverse Förderrichtlinien zu beachten.

Bürgschaften

Bevor ein KfW-Kredit gewährt wird, müssen Sicherheiten gestellt werden. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe wurde beschlossen, dass Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer für Förderdarlehn bzw. Liquiditätshilfedarlehn der KfW und anderen Förderbanken bis zu € 2,5 Mio. an staatliche Bürgschaften nutzen können. Diese Förderbürgschaften sind entweder als Haftungsfreistellung in KFW-Darlehen enthalten oder können gesondert als Förderbürgschaft für Kredite von Landesbanken oder für Hausbank-Darlehn beantragt werden.

Beteiligungen

Wegen der Corona-Krise droht vielen Unternehmen und Existenzgründern Insolvenz. Deshalb bietet der Staat im Rahmen der Corona-Soforthilfe auch Kapitalbeteiligungen an. Nach dem Firmen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten wegen der Corona-Krise überwunden haben, kann die Kapitalbeteiligung wieder aufgelöst werden. Staatliche Kapitalbeteiligungen sind in der Regel sehr teuer und kommen daher oft nur als letzter Ausweg in Betracht.

Steuern

Als weitere Liquiditätshilfe werden auf Antrag Einkommens-, Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer gestundet. Der Gewerbesteuermessbetrag wird herabgesetzt. Des weiteren wird auf Säumniszuschläge verzichtet und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Vorauszahlungen werden ausgesetzt.

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